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  • Die Universitätsleitung wahrt das Neutralitätsgebot

    Vom 25. bis 29. November fand an der Universität Leipzig die Public Climate School statt. Die Positionierung der Universität diesbezüglich sorgt vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebot für Aufruhr.

    Kein Thema okkupiert den öffentlichen Diskurs der vergangenen zwei Jahre mehr als der Klimawandel. Hier wird der Sachverhalt jedoch nicht nur für sich selbst ausgehandelt, sondern nimmt gern eine Stellvertreterrolle für andere Diskussionen ein. Beispielsweise werden immer wieder die politischen Mitbestimmungsmöglichkeiten für Jugendliche oder eine gefürchtete Unterdrückung der Meinungsfreiheit aktiv in den Fokus gerückt, anstatt sich mit Klima und Umwelt selbst zu befassen. Eine Debatte, die auch in diesem Zusammenhang immer wieder entbrennt, ist die um (partei-)politische Neutralität deutscher Universitäten, als ob dies das größte Problem in der Casa wäre. Wenn man den Umweltschutz nachhaltig anpacken will, muss der Status Quo ohnehin in einigen Bereichen weichen. Der Fall der Universität Leipzig handelt von einem Aufruf der Universitätsleitung an ihre Mitarbeiter*innen, als Privatpersonen “aber mit der Überzeugung und Verantwortung einer auf Nachhaltigkeit setzenden Universität“ am ersten globalen Klimastreik teilzunehmen. Für die Public Climate School vom 25. bis 29. November, organisiert von der Leipziger Students For Future (SFF) Gruppe, stellte die Universität Räumlichkeiten zur Verfügung. Auf der offiziellen Facebook-Seite der Universität wurde ein Beitrag veröffentlicht, in dem die Universitätsleitung das Engagement der Studierenden für die Veranstaltungen, als auch für die Demonstration am Freitag, “begrüßt und unterstützt.” Inwiefern lassen sich aber der Aufruf der Leipziger Universitätsleitung an Studierende und Lehrende zur Teilnahme an Klimastreiks oder die Bereitstellung von universitärer Infrastruktur für die Public Climate School mit dem Neutralitätsgebot staatlicher Einrichtungen vereinbaren?

    Nach geltendem Recht sind Universitäten in ihrer Natur als staatliche Institutionen verpflichtet, eine politisch neutrale Position einzunehmen. Hierbei ist insbesondere eine neutrale Haltung gegenüber politischen Parteien gemeint, denen die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb im, gesetzlich zugesichert wird. Demzufolge stellen die genannten Maßnahmen der Universität und ihrer Leitung keine Verletzung der Gesetzeslage dar, da es sich sowohl bei Fridays For Future (FFF), als auch bei SFF, um überparteiliche soziale Bewegungen handelt, die keine parteipolitische Arbeit leisten. Dies ist nicht nur die Selbstdarstellung der Gruppierungen – nach deutschem Parteiengesetz sind sie schlichtweg keine Parteien, da sie bisher weder “an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen” (§2 Abs.2 Gesetz über die politischen Parteien) noch eine Parteigründung eingeleitet haben. Den bestehenden politischen Parteien steht es letztendlich frei, sich den Themen der Klimabewegung anzunehmen.

    Universitäten sind Einrichtungen der Lehre und Wissenschaft, derer sie primär verpflichtet sein sollten. Wenn sich also Studierende im Sinne des wissenschaftlichen Konsenses zum Klima für politische Themen engagieren und eine breitere Öffentlichkeit sensibilisieren wollen, sollte ihnen dies erlaubt sein. Die Art und Weise, in der die Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex geschieht, mag strittig sein; eine Solidarisierung der Universitätsleitung mit der Bewegung und ihren jeweiligen Veranstaltungen kann man mithilfe des Neutralitätsgebots jedoch nicht verurteilen. Vielmehr ist es zu begrüßen, dass sich eine wissenschaftliche Institution mit umweltbesorgten Studierenden, Schülern*innen und Bürger*innen verbündet – deren Engagement zielt auf eine öffentliche Anerkennung etablierter wissenschaftlicher Erkenntnisse ab. Industriegesellschaften, deren Wohlstand faktisch auf der Zerstörung der Umwelt und globaler sozialer Ungerechtigkeit – als Folge aktiver Ausbeutung und Unterdrückung – beruht, sind in der Pflicht, einen ganzheitlichen Ansatz gegen diese Missstände zu verfolgen.

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