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    Finanzierung verbindet die Politik mit den Hochschulen. Trotzdem wissen viele Studierende nicht, woher das Geld für die Forschung kommt. luhze hat recherchiert, wie transparent die Uni Leipzig ist.

    Die gesellschaftlichen Debatten unserer Zeit spiegeln sich im Hochschulkosmos: Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wächst der Ruf nach politischer Positionierung und der Druck, die Wissenschaftsfreiheit sicher zu stellen. Gleichzeitig rollen die Konsolidierungswellen durch die Universität Leipzig. „Gerade Studierende sehen sich im Moment mit multilateralen Krisen konfrontiert“, beschreibt Alaska, Referent*in für Hochschulpolitik des Student*innenrats (Stura), die Situation. Die Finanzierung der Forschung nimmt dabei eine immer zentralere Rolle ein. Sie verbindet Politik, Wissenschaftsethik und Forschung auf grundlegender Ebene. Das geht aus einer Analyse der Wissenschaftler Justus Henke und Peer Pasternack des Instituts für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hervor. Deshalb ist es für die studentische Meinungsbildung zentral, die Geldflüsse an der Universität zu verstehen. Gespräche mit Studierenden zeigen jedoch: Wenige wissen, mit wem ihre Fakultäten kooperieren, woher das Geld für die Forschung stammt und welche Summen an wen fließen.

    Transparenz ist (auch) Ländersache

    Gesetzlich wird der Informationszugang an sächsischen Hochschulen vor allem durch drei Gesetze geregelt: das Sächsische Transparenzgesetz (SächsTranspG), das Sächsische Umweltinformationsgesetz und das Sächsische Hochschulgesetz. Das SächsTranspG ist seit dem ersten Januar 2023 in Kraft und gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber Sachsens Behörden. Darunter fallen zum Beispiel Gutachten, interne Erlasse, Prüfberichte, Haushaltsdaten oder Schriftverkehr zwischen Ministerien. Für Hochschulen gilt das Gesetz allerdings nur sehr eingeschränkt. Diese sind nur zur Auskunft über den Namen und die Höhe von Drittmitteln sowie die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben verpflichtet. Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung ist darüber hinaus vollständig von der Transparenzpflicht ausgeschlossen. Die Informationen zu Drittmitteln fallen außerdem unter die Informationspflicht. Das heißt, sie müssen nur bei Einzelanfragen an die Universität und nicht proaktiv auf der sächsischen Transparenzplattform bereitgestellt werden.

    Schmaler Grat zwischen Anspruch und Freiheit

    „Auf der einen Seite haben wir die Wissenschaftsfreiheit, die mit Artikel 5 grundrechtlich gewährleistet ist, auf der anderen Seite den Informationsanspruch, der nicht grundrechtlich gewährleistet ist“, erklärt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Urheber- und Medienrecht. Bei der Wissenschaftsfreiheit gehe es zum Beispiel um die freie Berufung von Hochschullehrer*innen oder das Geheimhaltungsinteresse der Forschenden, die nicht wollen, dass ihre Ideen frühzeitig bekannt werden. Auch der Schutz des geistigen Eigentums, etwa von Urheberrechten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, spiele eine Rolle. Die weitestgehende Herausnahme der Hochschulen aus der Transparenzpflicht in Sachsen verringere aber auch den Verfahrensaufwand, da nicht bei jeder Anfrage einzeln geprüft werden müsse. Vor allem unter Studierenden trifft das Gesetz auf viel Kritik: Nach der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes im Jahr 2022 forderten der Promovierendenrat der Universität Leipzig und die Konferenz Sächsischer Studierenden eine starke Ausweitung der Transparenzpflicht.

    Uni Leipzig möchte nachbessern

    In ihrer Drittmittelordnung verweist die Uni zur Beantwortung von Anfragen gemäß dem SächsTranspG auf ihr zentrales Forschungsinformationssystem Leuris. Die Informationen, welche in Leuris hinterlegt sind (Stand 16. September 2026), reichen jedoch nach Achelpöhlers Einschätzung nicht zur Erfüllung der Transparenzpflicht der Universität aus: „Die Uni Leipzig verweist die Leute auf die Veröffentlichung im Internet. Das kann man machen, aber da muss die Information im Internet natürlich auch die vollständigen Informationen enthalten. Das ist hier definitiv nicht der Fall.“ Es fehle die Höhe der Drittmittel und die Angaben zu den Namen der Drittmittelgeber seien zu ungenau. Häufig zu finden sind zum Beispiel die Angaben „Stiftungen Inland“, „andere öffentliche Bereiche“ oder „Internationale Organisationen (ohne EU)“. Die Angaben der Universität in der Drittmittelordnung könnten hier irreführend sein und bei Informationssuchenden den Eindruck erwecken, die Universität erfülle ihre Transparenzpflicht durch die Bereitstellung von Leuris. Es gibt keinen Hinweis auf die Möglichkeit, per Antrag weiterführende Informationen zu erhalten. Die Uni Leipzig weist die Vorwürfe zurück. Auf Anfrage von luhze teilt die Hochschule mit: „Unser Forschungsinformationssystem Leuris erhebt nicht den Anspruch, die Transparenzpflicht der Universität Leipzig zu erfüllen.“ Es stelle lediglich ein Hilfsmittel dar, um Anfragen nach dem SächsTranspG im Zusammenspiel mit dem internen Drittmittelverwaltungssystem zu beantworten. Zur besseren Verständlichkeit beabsichtige die Uni jedoch, auch in Leuris zukünftig auf die Möglichkeiten des Transparenzgesetzes hinzuweisen. An der Plattform selbst und den bereitgestellten Informationen ändert sich aber nichts.
    Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass die Uni auf ihrer Startseite im Internet einen Hinweis zu ihrer Transparenzpflicht platziert. Dieser findet sich aber erst im Impressum. Die Uni selbst sehe hier Nachbesserungsbedarf und verspricht für die Zukunft „mehr Informationen und einen deutlicheren Hinweis mit Direktverlinkung von der Startseite aus.“

    Viele Fragen bleiben unbeantwortet

    Der Ruf nach Transparenz taucht oft in Verbindung mit Diskussionen um die Einführung einer Zivilklausel an der Uni Leipzig auf. Das ist die Selbstverpflichtung durch die Universität, nicht mit militärischen Institutionen zu kooperieren oder zu militärischen Zwecken zu forschen. Auch Fragen wie: ,Woher weiß ich, dass die Gelder für meine Masterarbeit nicht von einem Rüstungskonzern stammen?‘, werden laut Alaska immer wieder an den Stura herangetragen. Wer versucht, herauszufinden, ob es militärische Kooperationen mit der Uni Leipzig gibt, stößt schnell an die Grenzen der bereitgestellten Informationen.
    In Leuris finden sich unter verwandten Suchbegriffen keine Einträge, doch die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke aus dem Jahr 2016 und eine ähnliche Anfrage aus 2013 im Sächsischen Landtag zeigen: Es gab Kooperationen. Dokumentiert wurde 2016 zuletzt die Zusammenarbeit des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr und des Zentrums für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe mit der Universität Leipzig.

    „Nicht mehr zu finden“

    Die Universität konnte diese Kooperationen auf Nachfrage nicht bestätigen, da keine entsprechenden Informationen vorlägen. „Der Grund dafür könnte darin liegen, dass die damalige Anfrage und die Antwort der Bundesregierung schon vor mehr als zehn Jahren erstellt wurden und vermutlich aufgrund der Aufbewahrungsfristen nicht mehr in unserem oder dem System der Fakultät zu finden sind“, erklärt Carsten Heckmann, Pressesprecher der Uni Leipzig. Aktuelle Kooperationen mit diesen Einrichtungen gebe es aber nicht. Seit 2020 hätten auch keine „mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben mit der Bundeswehr, dem Bundesministerium der Verteidigung, der European Defence Agency oder mit Rüstungsunternehmen“ stattgefunden.

    Transparenz, als Grundstein der lebendigen Demokratie und Wisssenschaft, sei „immer aktuell in der Hochschulpolitik. Manchmal“, erläutert Alaska, „fühlt es sich ein bisschen an, wie David gegen Goliath.“ Wer neugierig ist, woher die Drittmittel eigentlich kommen, kann den Musterantrag auf der Seite des Landes Sachsen nutzen und eine Anfrage an die Universität Leipzig stellen. Auf die Frage, woher man weiß, ob die Gelder für Abschlussarbeiten von einem Rüstungskonzern stammen, gibt es allerdings laut Achelpöhler nur eine Antwort: Gar nicht. „Es gibt keinen Anspruch auf aufgeklärte Mitwirkung.“ Auch der gesetzlich geregelte Transparenzanspruch gilt nur für abgeschlossene Forschungsvorhaben.

    Titelgrafik: Rosa Holmer

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