Mieten, Kaufen, Wohnen
Was in den Wahlprogrammen für die Bundestagswahl 2025 zum Thema Wohnen steht.
Die Bundestagswahl steht kurz bevor und mit einem stechenden Schmerz im Bauch fragen wir uns: Wen sollen wir bitte Wählen?Dieser Artikel antwortet zwar nicht auf diese Frage, aber fasst zusammen, was SPD, Grüne, CDU/CSU, FDP, AFD sowie BSW und die Linke zu einem unserer zentralsten Lebensbereichen sagen: Wohnen.
SPD
Angefangen bei der SPD, die die letzten vier Jahre das Ministerium für Wohnen und Bauen geleitethat. In ihrem 59 Seiten langen Programm widmet sie dem Bereich zweieinhalb Seiten. Die Grundlage des Programms: „Wohnen ist ein Menschenrecht!“, die Wohnungslosigkeit in Deutschland müsse bis 2030 überwunden werden und Wohnen sei eine „staatliche Daueraufgabe“.
Konkret soll das beispielsweise mit der Mietpreisbremse umgesetzt werden. Ziel der 2015 eingeführten Regelung ist es, langfristig die Mietpreissteigerungen zu verlangsamen. Dieses Jahr läuft die Mietpreisbremse aus. Die SPD möchte sie verlängern und den Erfassungszeitraum bis auf Wohnungen, die bis 2019 bezogen wurden, ausweiten. Neben dieser gesetzlichen Regelung möchte die Partei bei angespannten Wohnungsmärkten nur eine maximale Erhöhung der Mietpreise um sechs Prozent auf drei Jahre erlauben und den Erfassungszeitraum für die örtliche Durchschnittsmiete auf die vergangenen zehn Jahre (aktuell: vier Jahre)ausweiten. Zudem sollen die Höhe des Wohngelds und die Bafög-Zahlungen automatisch an Inflation und reale Kosten angepasst werden. Dadurch sollen Mietpreissteigerungen nachhaltig gebremst und mehr Menschen durch staatliche Zahlung bei der Bewältigung ihrer Wohnkosten unterstützt werden.
Für Studierende und Azubis besonders interessant: Es soll kein WG-Zimmer über 400 Euro mehr geben. Die SPD möchte dies durch eine Online-Plattform ermöglichen. Auf dieser sollen Studis durch das Hochladen ihres Mietvertrags prüfen können, ob ihre Miete zu hoch ist und – wenn ja – automatisch rechtliche Schritte zur Senkung einleiten. Ist die Miete höher als 400 Euro, der Vertrag jedoch regulär, wird über das Portal die Differenz direkt ausgezahlt. Außerdem sollen mehr Mittel für Studierenden- und Azubi-Heime bereitgestellt werden, um ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu sichern. Für den Neubau von Wohnraum ist in diesem Programm vor allem eines zentral: Wohngemeinnützigkeit. Wenn neuer Wohnraum entsteht, soll dieser zukunftsorientiert gebaut werden. Das heißt:Er wird so geplant, dass er über lange Zeit von so vielen Menschen wie möglich genutzt werden kann. Deshalb ist geplant, dass vor allem Wohngenossenschaften und lokale soziale Träger bei Finanzierung und Vergabe von Grundstücken und Bauprojekten bevorzugt werden. Die Kommunen sollen das Vorkaufsrecht auf Grundstücke erhalten und mehr mitbestimmen sowie planen. Weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung sollen außerdem helfen, die Planung zu erleichtern.
Es soll sich zudem auf serielles und einfaches Bauen fokussiert werden. Geeignet sei dafür der Gebäudetyp E, derbilliger und schneller Wohnraum bereitstellen soll. Die SPD möchte zudem junge Menschen gezielt beim Aufkaufen und Restaurieren bestehender Gebäude durch Kredite und Subventionen unterstützen.
Bündnis 90/Die Grünen
Das Programm von Bündnis 90/die Grünen geht in eine ähnliche Richtung. Sie widmen dem Thema eineinhalb Seiten. Sie stellen zu Beginn fest, dass Wohnen eine zentrale soziale Frage ist und vor allem eines bleiben soll: bezahlbar. Deshalb lautet die Devise: „Es braucht mehr Wohnungen, kluge und sozialverträgliche Modernisierung und den Schutz vor zu hohen Mietsteigerungen im Bestand.“ Auch hier soll die Mietpreisbremse verlängert und auf 5 Jahre Erfassungszeitraum ausgeweitet, sowie Schlupflöcher, wie möblierte Vermietungen, geschlossen werden. Mietsteigerungen über den Mietendurchschnitt möchten sie zukünftig durch Ausnahmeregelungen komplett stoppen können.
Obdachlosigkeit soll gezielt durch den „Housing first Ansatz“ behoben werden. Die Partei möchte außerdem Möglichkeiten zum bedürfnisorientierten Wohnungstausch schaffen. Damito können beispielsweise Rentnerinnen in geräumigen Wohnungen mit den Wohnungen Junger Familien tauschen.
Auch der Traum vom Eigenheim soll erleichtert und finanzielle unterstützt werden, vor allem Renovierungsarbeiten und der Kauf von leerstehenden Wohnungen. Und das nicht nur für Privatpersonen: Auch Genossenschaften will man stärkendem sie finanziell und bürokratisch entlastet werden. So können Mieterinnen eines ganzen Hauses es leichter gemeinsam kaufen.
Beim Neubau liegt der Fokus auf sozialer Nutzung von Neubauten, deutlich mehr nachhaltigem und energieeffizientem Bauen nach baulichen Normen, die auf ein „sinnvolles Maß“ vereinfacht werden. Auch hier ist das Hauptanliegen die Instandsetzung und Reaktivierung von leerstehenden Gebäuden unbürokratischer und einfacher zu gestalten. Dadurch sollen Millionen von Wohnungen, die auf Wohngemeinnützigkeit ausgerichtet sind, entstehen. Zusammen mit Fokus auf umweltfreundlichem Bauen und Wohnen ist die Idee innovative Ansätze im „Reallabor“ des Gesellschaftlichen Lebens gemeinsam auszutesten.
CDU/CSU
Die CDU/CSU hingegen setzt vor allem auf eines: „mehr neue Häuser und Wohnungen, schneller und günstiger“. So beginnt die knappe Seite, die sie dem Thema Wohnen und Bauen gewidmet haben. Dafür wollen sie mehr Bauland zur Verfügung stellen und setzen dabei auf niedrige Baukosten, Digitalisierung und vereinfachten Baustandards.
Konkret heißt das: Weniger Regelungen in Baurecht und Raumnutzung bis hin zur außer Kraft Setzung des Planungsrechts in Sonderfällen, mehr Bauen mit Gebäudetyp E und das nun auch auf Flächen, die vorher nicht zur Bebauung zur Verfügung standen. Dazu sollen bestehende Gebäude stärker genutzt werden, also mehr Menschen auf dem gleichen Raum Platz finden, und mehr Neubaugebiete entstehen, vor allem auf Brachflächen und Konversionsflächen. Außerdem sollen auch Grundstücke des Bundes für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.
Vor allem Familien möchten die Christdemokraten bei „der Eigentumsbildung“ unterstützen. Dafür möchte die Partei bei den Fördermitteln der KfW (Kredit für Wiederaufbau), einer der zentralen Förderbanken des Bundes, die Einkommensgrenzen anheben und der Kauf von Bestandsimmobilien ebenfalls fördern. Zusätzlich möchten sie einführen, dass energetische Sanierung in Zukunft von der Erbschaftssteuer absetzbar sind, was die umfassende energetische Sanierung aller bestehenden Immobilien sichern soll.
Zum Schluss wird festgehalten, dass Deutschland ein „Mieterland“ sei, weshalb sozialer Wohnungsbau ausgebaut und das Wohngeld regelmäßig angepasst werden müsse. Durch einen Abzug der Werbungskosten soll der Vermieter entlastet werden, der weniger als die lokale Durchschnittsmiete verlangt.
Begriffserklärung:
Mietpreisbremse: Das ist eine gesetzliche Regelung, die 2015 von SPD und CDU/CSU eingeführt wurde und besagt, dass Mieten in Gebieten, die von der jeweiligen Landesregierung als „angespannte Wohnungsmärkte“ ausgewiesen werden, bei Neuvermietung einer Wohnung nicht mehr als 10 % über der örtlichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
Gebäudetyp E: Ein vereinfachter Gebäudetyp, der beispielsweise in Ausführung, Statik und Dämmung vereinheitlicht ist und gesenkten Bauanforderungen entspricht.
Housing first Ansatz: Ein Ansatz bei dem Obdachlosen durch eine eigene Wohnung in einen geregelten Alltag finden sollen. Dadurch müssen sie nicht erst einen Arbeitsplatz finden, um eine Sozialwohnung zu beantragen.
Konversionsfläche: Eine Fläche die durch gezielte Umgestaltung einer neuen Nutzung zugeführt wird. Beispielsweise ein Feuchtgebiet welches trockengelegt wird, um es nutzbar zu machen.
Genossenschaft: Ein Gemeinschaftsunternehmen, in dem die Mitglieder in Gegenzug für ihre Mitgliedschaft und ihren Beitrag Wohnraum erhalten. Außerdem haben in Genossenschaften alle Mitglieder ein Mitspracherecht in der Arbeit der Genossenschaft Bsp. Preisverhandlungen oder die Ausstattung und Instandhaltung des Wohnraumes.
Grunderwerbssteuer: Steuer auf den Kauf eines Grundstücks.
Kappungsgrenze: Grenze bis zu der beispielsweise Mietkosten in einem bestimmten Zeitraum erhöht oder Grenze für die Höhe von Kosten für bestimmte Maßnahmen, z.B. Sanierung, die Vermieter*innen von Mieterinnen, zusätzlich zur Miete, verlangen können.
Titelgrafik: Hannah Kattanek


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