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  • Überbrückungshilfen können wieder beantragt werden

    Die finanziellen Überbrückungshilfen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Studierende in Notlagen werden ab November wieder eingesetzt.

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung will die Überbrückungshilfen für Studierende wiedereinsetzen. Das erklärte das Ministerium am Freitag auf Anfrage von luhze. Änderungen an den Bedingungen für den Erhalt des Zuschusses werde es nicht geben. Anlass sind die steigenden Corona-Infektionszahlen und die damit zusammenhängenden neuen Infektionsschutzmaßnahmen, die ab Montag bundesweit verhängt werden sollen. Die Überbrückungshilfe ist für Studierende in akuten finanziellen Notlagen gedacht. Nur wer weniger als 500 Euro auf dem Konto hat, kann sie erhalten, und nur Studierende mit weniger als 100 Euro auf dem Konto bekommen den Höchstsatz von 500 Euro. Die Hilfen wurden von Studierendenseite wegen des geringen Betrages und der hohen Hürden mehrfach stark kritisiert. Mehr Informationen zu den Finanzierungsproblemen Studierender gibt es in der neuen Ausgabe von luhze, die am 9. November erscheint.

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