Der unsichtbare Abflug
Vom Flughafen Halle/Leipzig aus werden immer wieder Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Forciert von der Bundesregierung und kritisiert von Menschenrechtsorganisationen.
Gegen 23 Uhr sind die Hallen des Flughafens Leipzig/Halle fast leer. Nur vereinzelt laufen Menschen mit Koffern und Rucksäcken durch das Gebäude, einige schlafen auf den weitgehend leeren Sitzreihen, andere trinken Kaffee oder rauchen draußen noch eine Zigarette. Von der sonst so hektischen Atmosphäre eines Flughafens ist in dieser Nacht wenig zu spüren. Die Nacht zum Dienstag, den 15. September 2026 wirkt auf den ersten Blick wie jede andere – kein Anzeichen dafür, dass hier in wenigen Stunden ein Flug starten wird, der das Leben von 13 Menschen grundlegend verändern soll. Um 1Uhr morgens soll ein Flug nach Afghanistan abheben, wie die Informationsplattform Deportationwatch veröffentlichte. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) bestätigt auf Anfrage, dass in der Maschine „13 vollziehbar ausreisepflichtige, männliche, afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan zurückgeführt“ wurden. Es ist nicht der erste Flug dieser Art vom Flughafen Leipzig/Halle. In den letzten Jahren erfolgten von dort vermehrt Abschiebungen, insbesondere nach Afghanistan. Nach der Machtübernahme der Taliban 2021 hatte die Bundesregierung die Abschiebungen nach Afghanistan zunächst ausgesetzt. Seit 2024 werden wieder Abschiebungen in das Land durchgeführt. 291 Menschen wurden laut Angaben des BMI seitdem nach Afghanistan abgeschoben, 275 dieser Abschiebungen starteten vom Flughafen Leipzig/Halle. Allein 2026 hoben sieben Charterflüge von hier ab, die 166 Personen nach Afghanistan brachten.
„Migrationswende“
Für die Bundesregierung sind Abschiebungen nach Afghanistan zentraler Bestandteil der neuen Migrationspolitik. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bezeichnete die regelmäßigen Rückführungen als „zentrales Element der Migrationswende“. Die Abschiebungen sollen schrittweise ausgeweitet und mit „Kontrolle, Kurs und klarer Kante“ fortgesetzt werden. Auch im Koalitionsvertrag sind Rückführungen nach Afghanistan ausdrücklich vorgesehen – „beginnend mit Straftätern und Gefährdern.“ Im Juli 2026 wurde Medienberichten zufolge erstmals seit der Wiederaufnahme der Abschiebungen eine nicht straffällige Person nach Afghanistan zurückgeführt. Laut BMI blieb dies bislang ein Einzelfall. Staatsminister Armin Schuster kündigte zugleich an, künftig auch weitere ausreisepflichtige Personen in den Blick zu nehmen, etwa Menschen ohne erkennbare Integrationsleistungen, im Sozialbezug oder ohne ausreichende Mitwirkung bei der Identitätsklärung. Warum der Flughafen Leipzig/Halle eine so zentrale Rolle bei den Abschiebungen nach Afghanistan spielt, konnten weder das Bundes- noch das Sächsische Innenministerium beantworten.
Menschenrechtliche Kritik
Während die Bundesregierung die Abschiebungen als Teil einer „Migrationswende“ sieht, fordern Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Pro Asyl einen sofortigen Stopp. Amnesty International erklärt die Abschiebungen für völkerrechtswidrig und verweist auf das in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Non-Refoulement-Gebot. Dieses verbietet die Abschiebung einer Person in ein Land, in dem ihr Verfolgung, unmenschliche Behandlung oder sogar Tod drohen. Non-Refoulement gilt absolut – unabhängig davon, ob die Person eine Straftat begangen hat. Auch der hohe Kommissar für Menschenrechte der UN Volker Türk, sieht Abschiebungen nach Afghanistan im Widerspruch zum Non-Refoulement- Gebot. Er appelliert an Staaten, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und Rückkehrer nicht einem „nicht wiedergutzumachenden Schaden“ auszusetzen. Das BMI weist den Vorwurf eines grundsätzlichen Verstoßes gegen das Non-Refoulement-Gebot zurück. Ob Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt werde, müsse im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfe jeden Fall anhand des Sachverhalts und entscheide über Asyl, Flüchtlingsstatus, subsidiären Schutz oder ein Abschiebungsverbot. Damit werde das Non-Refoulement-Gebot eingehalten. Seit der Wiederaufnahme der Abschiebungen, erhalten laut Pro Asyl immer weniger Menschen einen Schutzstatus: 2024 erhielten noch 93 Prozent der Antragstellenden einen Schutzstatus, 2025 waren es unter der Regierung Merz 79 Prozent. Bei jungen, alleinstehenden Männern lag die Quote 2025 unter 30 Prozent und 2026 bei 16 Prozent. Das BMI bestätigte die Zahlen auf Anfrage. Amnesty International zufolge befindet sich Afghanistan in einer „Abwärtsspirale von Menschenrechtsverletzungen.“ Frauen und Mädchen seien besonders betroffen, aber auch Männer seien Verfolgung, willkürlicher Inhaftierung, Körperstrafen, Folter und Hinrichtungen ausgesetzt. Hinzu komme das Fehlen einer unabhängigen Justiz. Besonders problematisch sei die Situation von Rückkehrer*innen. „Abgeschobene Personen werden häufig nach der Landung in Afghanistan von Taliban-Vertretern in Empfang genommen oder unmittelbar festgenommen“, schreibt Amnesty International. Unklar sei, was anschließend mit ihnen geschehe. Rückkehrer würden zudem häufig als Verräter*innen, Spion*innen oder vermeintlich „verwestlicht“ angesehen und verfolgt. Die Organisation fordert deshalb eine unabhängige Beobachtung der Situation abgeschobener Personen. Ein solches Monitoring gibt es durch die Bundesregierung bislang nicht. Das BMI schreibt dazu: „Der Vollzug der Abschiebung endet mit der Rückübernahme im Heimatland.“ Amnesty International zufolge, wurde mindestens eine der seit 2024 abgeschobenen Personen mittlerweile getötet.
Kontakte nach Kabul
Die Bundesregierung erkennt das Taliban-Regime offiziell nicht an, stehe aber auf „technischer Ebene“ zu den De-facto-Behörden des Landes in Kontakt, wie ein Sprecher des Auswärtigen Amtes auf einer Regierungspressekonferenz erklärte. Dabei geht es dem BMI zufolge unter anderem um die Identifizierung ausreisepflichtiger Personen und die Ausstellung von Dokumenten. Immer wieder reisen Vertreter der Taliban zu diesem Zweck nach Deutschland und sind mittlerweile laut Medienberichten auch in Botschaften und Konsulaten vertreten. Nach ARD-Recherchen vom März 2026 wird die afghanische Botschaft in Berlin mittlerweile faktisch von einem Vertreter der Taliban geleitet. Das Auswertige Amt widerspricht dieser Darstellung. Die Botschaft werde demnach weiterhin von der Person geleitet, die bereits vor der Machtübernahme der Taliban akkreditiert wurde. Pro Asyl warnt davor, dass die Zusammenarbeit zur internationalen Normalisierung und Verharmlosung der Taliban beitragen könnte. Zudem könnten Taliban-Vertreter durch ihre Präsenz an sensible Informationen gelangen, die in Deutschland lebende Afghan*innen und ihre Angehörigen gefährden könnten.
Eine Nacht wie jede andere
Am Flughafen Leipzig/Halle deutet bis kurz vor 1 Uhr nichts auf den bevorstehenden Flug nach Afghanistan hin. Für die übrigen Reisenden bleibt die Abschiebung unsichtbar. Der Flughafenbetrieb läuft wie gewohnt: Menschen warten auf ihre Flüge oder machen sich auf den Heimweg. Die Bundespolizei vor Ort konnte keine Auskunft zu dem Flug geben. Auch über die Menschen an Bord ist wenig bekannt. Der Sächsische Flüchtlingsrat kritisiert die mangelnde Transparenz der Abschiebungen nach Afghanistan. Unabhängige Organisationen könnten kaum nachvollziehen, wer abgeschoben werde, auf welcher Grundlage die Entscheidungen getroffen werden und was nach der Rückkehr mit den Betroffenen geschehe. Während sich die Hallen weiter leeren, schlafen Menschen auf den Sitzreihen, warten auf ihren Abflug oder machen sich auf den Heimweg. Für sie ist es eine gewöhnliche Nacht am Flughafen Leipzig/Halle. Für die 13 Personen an Bord des Fluges ist diese Nacht alles andere als gewöhnlich. Was nach ihrer Ankunft in Afghanistan mit ihnen passiert, bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend unsichtbar.
Titelbild: Lena Voß
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