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  • Aussage gegen Aussage – oder: wenn dein Ruf mehr wiegt als mein Nein

    Die meisten Sexualstraftaten bleiben unsichtbar. Laut BKA zeigt weniger als 10 Prozent der Betroffenen die Taten an. Das Hellfeld ist klein, das Dunkelfeld groß – die meisten Taten bleiben verborgen.

    Wochenlang sagt sie nichts. Weil sie zweifelt. Weil sie Angst hat. Weil sie weiß, dass er nicht irgendein Fremder ist. Er ist Teil ihres Umfelds. Als sie schließlich anzeigt, beginnt nicht nur ein Strafverfahren. Es beginnt eine soziale Verschiebung. 

    Jede Unsicherheit, jedes Zittern, jede Erinnerungslücke, jedes Verhalten und jede Ambivalenz der Frau wird zum Zweifel umgedeutet. Dabei folgen traumatische Erfahrungen selten einer klaren Logik. Der Körper reagiert nicht immer mit Kampf oder Flucht. Viele Betroffene erstarren – eine Reaktion, die in der Traumaforschung als Freeze beschrieben wird. Von außen kann das wie Passivität wirken, tatsächlich ist es ein Schutzmechanismus des Nervensystems. 

    Auch das Verhalten nach der Tat folgt oft nicht der Erwartung Außenstehender. Manche Betroffene halten noch Kontakt zum Täter, schreiben Nachrichten oder versuchen, die Situation zu normalisieren. Nicht aus Zustimmung, sondern weil Körper und Psyche versuchen, Kontrolle zurückzugewinnen oder das Geschehene einzuordnen. Im Gerichtssaal wird genau dieses Verhalten jedoch häufig gegen sie ausgelegt. 

    Sexualisierte Gewalt findet in der Regel ohne Zeugen statt. Juristisch nennt man das: Aussage gegen Aussage. Wer einen solchen Prozess schon verfolgt hat, weiß, es ist mehr als das. In der Wirklichkeit stehen sich nicht zwei gleichgewichtige Aussagen gegenüber, sondern zwei Menschen. Und die Frage lautet selten nur: Was ist passiert? Sondern eher: Wem trauen wir mehr zu, die Wahrheit zu sagen? 

    Wenn ich im Folgenden von Frauen spreche, meine ich selbstverständlich alle Betroffenen sexualisierter Gewalt. Ich spreche von Frauen, weil nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2024 der überwiegende Teil der Betroffenen mit 85,9 Prozent weiblich ist. Das ändert nichts daran, dass sexualisierte Gewalt jedes Geschlecht treffen kann.

    Es gibt kein richtiges Verhalten, doch existiert in vielen Köpfen noch immer ein unausgesprochenes Skript: 

    Ein „echtes“ Opfer wehrt sich.  

    Ein „echtes“ Opfer schreit. 

    Ein „echtes“ Opfer geht sofort zur Polizei. 

    Ein „echtes“ Opfer hat kein ambivalentes Vorverhalten. 

    Schon lange ist nachgewiesen (Studie: „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), dass Vergewaltigungen meist nicht durch fremde Männer im Park geschehen, sondern durch Personen aus dem sozialen Nahfeld – Partner, Bekannte, Kollegen. Dort, wo vorher vielleicht Einvernehmen bestand. Zwischen Flirten, Vertrauen und Grenzüberschreitung wird das „Nein“ im Gerichtssaal kompliziert. 

    Als Beweismittel existiert meistens eine Aussage und die stammt von der Person, die die Tat erlebt hat. Zwar können medizinische Gutachten belegen, dass es zu sexuellem Kontakt gekommen ist. Ob dieser einvernehmlich war oder nicht bleibt leider häufig ungeklärt.  

    Der Angeklagte erscheint nicht als abstrakte Person. Er kommt oft mit einem Beruf. Mit einer Familie. Mit Menschen, die sagen: „So ist er nicht.“ Und so wird aus dem mutmaßlichen Täter plötzlich der Mann, dessen Ruf auf dem Spiel steht.  

    Wenn dazu kommt, dass er gut situiert ist, stabil wirkt, gewinnt er automatisch Plausibilität. Wenn sie unsicher wirkt, vielleicht keine geradlinige Biografie hat, verliert sie. Und so entsteht ein strukturelles Gefälle.  

    Im Zweifel für den Angeklagten – ein unverzichtbarer Grundsatz. Doch wirkt er hier in einem gesellschaftlichen Kontext, in dem Zweifel strukturell leichter an Frauen haften bleiben. Präziser formuliert: Zweifel kennt die Frau die spät angezeigt hat und er kennt die Mythen von falschen Anschuldigungen oder das Narrativ vom Missverständnis. Deshalb trägt in der Praxis ihre Aussage die Hauptlast der Beweisführung und ihre Glaubwürdigkeit wird zum zentralen Schauplatz des Verfahrens. 

    In keinem anderen Verfahren wird das Opfer so konsequent zur Mitangeklagten. Zwar schützt das Strafrecht auf dem Papier vor Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Im Gerichtssaal jedoch wirken gesellschaftliche und patriarchale Strukturen fort. Aus der Anzeigenerstatterin wird eine potenzielle Lügnerin.  

    Wer ausgeraubt wird, muss nicht sein Konsumverhalten rechtfertigen. Wer zusammengeschlagen wird, muss nicht sein Vorstrafenregister offenlegen, um glaubwürdig zu sein. Aber bei sexualisierter Gewalt scheint die sexuelle und moralische Integrität der Frau Beweisqualität zu besitzen. Im Gerichtssaal wird nicht offen gesagt, dass eine Frau Mitverantwortung an der Tat trägt. Es wird nur gefragt. Und gefragt. Und noch einmal gefragt: 

    Wieso sind Sie mitgegangen? 

    Wieso haben Sie ihn vorher geküsst?  

    Wieso haben Sie danach noch Kontakt gehabt?  

    Diese Täter-Opfer-Umkehr ist kein Relikt vergangener Zeiten, im Gegenteil: sie geschieht noch immer. Und sie wirkt. 

    Dabei zeigen Studien seit Jahren: Falschbeschuldigungen sind sehr selten (David Lisak et al., 2010, National Sexual Violence Resource Center). Ein sehr geringer Prozentsatz (circa 5,9 Prozent) der angezeigten Vergewaltigungen erweist sich als bewusst erfunden. Gleichzeitig werden viele Verfahren eingestellt oder enden mit Freispruch. Nicht zwingend, weil nichts passiert ist – sondern weil die Beweislage nicht ausreicht. Aber ein Freispruch ist kein Beweis für Unschuld. Er ist ein Beweis dafür, dass die Schuld nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte. 

    Viele Betroffene zweifeln deshalb schon vor der Anzeige. Nur ein Bruchteil der Taten wird überhaupt gemeldet. Das Bundeskriminalamt geht von einem sehr hohen Dunkelfeld (BKA – Dunkelfeldforschung Projekt „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“, Anzeigenquote bei Sexualdelikten 0,6 bis 9,5 %) aus. Eine emotionale Verstrickung, die Angst vor Konsequenzen im eigenen Umfeld, die Sorge, dass einem nicht geglaubt wird – all das erhöht die Hemmschwelle zusätzlich. Wenn die Prozesse retraumatisieren und die Erfolgsaussichten gering sind, dann ist das abschreckend.

    Das ist keine Kritik dagegen, das verteidigt wird – das muss passieren. Auch nicht dagegen, dass Zweifel geprüft werden. Das ist rechtsstaatlich notwendig.  Sondern, dass diese Zweifel nicht gleich verteilt sind. Bei ihr wird jede Lücke zur Schwäche und jede Emotion zur Übertreibung. Glaubwürdigkeit wird nicht mehr objektiv beurteilt, sondern zugeschrieben.

    Heute feiern wir die Stärke, den Mut und die unendliche Kraft der Frauen. Frauen verändern die Welt und machen sie zu einem besseren Ort jeden Tag, auf eine wunderwolle Weise. Alles Gute zum Weltfrauentag. Foto: privat.

    Wir müssen uns fragen, ob wir wirklich alles tun, um strukturelle Verzerrungen zu minimieren. Und warum ein System, das Betroffene eigentlich schützen soll, so vielen von ihnen Anlass gibt, keine Anzeige zu erstatten. So lange nicht ehrlich anerkannt wird, dass diese patriarchalen Muster existieren, wird weiter neutralisiert – weil Zweifel im Verfahren als neutral erscheinen, obwohl sie oft aus gesellschaftlichen Erwartungen an das „glaubwürdige“ Opfer entstehen. Aber es ist nicht neutral. Genau das macht es so unerträglich und zum strukturellen Dilemma von Sexualstrafverfahren.  

    Natürlich kann nicht jede Tat bewiesen werden und das müssen wir leider so hinnehmen. Das, was wir aber nicht hinnehmen müssen, ist, dass die Betroffenen erstmal eine kulturelle Vorprüfung bestehen müssen. „Aussage gegen Aussage“ wirkt ausgeglichen. In Wahrheit entscheidet meistens die soziale Fallhöhe und diese ist oft nicht zu Gunsten der Frau. Entgegen vielen Denkweisen stellt das kein Randphänomen dar – keinen Einzelfall.

    Es passiert täglich – laut PKS des Bundeskriminalamts werden jedes Jahr tausende Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung registriert – statistisch mehrere pro Tag. Und das sind nur die angezeigten Fälle. In durchschnittlichen Wohnungen. Zwischen Menschen die sich kennen. Mit demselben Muster: Sein Ruf gegen ihre Glaubwürdigkeit.

    Titelbild: ac, erstellt mithilfe von ChatGPT

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