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  • Student verklagt Universität Leipzig

    Der Streit um die Umsetzung des Zukunftsvertrags spitzt sich zu. Ein Student hat nun Klage gegen das Rektorat der Universität Leipzig eingereicht. Der Stura sowie die GEW unterstützen ihn dabei.

    Im Konflikt um die Personalveränderungen durch den Zukunftsvertrag hat ein Student gegen die Universität Leipzig Klage eingereicht. Das teilten die Lehrer*innengewerkschaft GEW und der Studierendenrat (Stura) der Universität heute in einer Pressemitteilung mit. Der Gegenstand der Klage ist, dass der Student in einem Modul der Erziehungswissenschaften von einer Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) unterrichtet wird. Der Name des Moduls sowie des betreffenden Studenten wurde nicht mitgeteilt. Die Klage richtet sich gegen die Universität als Ganzes, welche durch das Rektorat vertreten wird.

    „Aus unserer Sicht darf die Stelle nicht mit einer LfbA besetzt werden“, sagt Felix Fink, Referent für Lehramt. Nach gesetzlicher Definition dürften LfbA lediglich zur Vermittlung praktischer Fähigkeiten und Kenntnisse eingesetzt werden. Das sei im betreffenden Modul nicht der Fall, so Fink. Vielmehr würden „forschungsbezogene Inhalte“ vermittelt. Diese dürfen allerdings nach Sächsischer Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen nur von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen oder Professor*innen gelehrt werden. Das sei ein systematisches Problem, erklärt Fink In vielen Modulen würden LfbA „missbräuchlich eingesetzt“.

    Aufgrund dieser Tatsache habe der betroffene Student nun einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Leipzig beantragt. Dies sei notwendig, da die Verhandlung in der Regel so lange dauern würde, dass der Klagegrund aufgrund Semesterende und Modulabschluss in wenigen Monaten wegfallen würde, erklärt Fink. Die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten werden von der GEW getragen. „Wir finden es falsch, dass Gerichte für die Qualität des Lehramtsstudiums sorgen müssen – eigentlich wäre das die Aufgabe der Uni und des Freistaates“, sagt Fink. „Beide missachten jedoch die wissenschaftlichen Standards der Hochschulausbildung für das Lehramtsstudium.“ Die Praxis sei aus ihrer Sicht rechtswidrig. „Wir erhoffen uns eine enorme Steigerung der Lehrqualität“, so Fink.

    Der Streit um die Umsetzung des Zukunftsvertrages herrscht bereits seit Mai dieses Jahres, wie luhze ausführlich berichtete. Das Rektorat sieht in den lehrer*innenbildenden Studiengängen insbesondere Stellenkürzungen und Personalveränderungen vor, welche auf viel Kritik unter Studierenden und anderen Hochschulangehörigen stießen.

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