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  • Bafög bekommen bis zum Schluss

    Die Bafög-Beraterin des Leipziger Sturas und der Chef des Bafögamts sind vertraut mit der Ausbildungsförderung. Sie kennen die Schmerzpunkte vieler Studierender und geben Tipps.

    Ina Schulz ist beim Student*innenrat der Uni Leipzig angestellt und berät Studierende der Leipziger Hochschulen seit Anfang der Neunzigerjahre zu Fragen rund ums Bafög. Sie sagt, in dieser Zeit hätten sich die Themen verändert, die Studierenden besonders oft Probleme bereiten. „Auch ist es durch die politischen Entwicklungen teilweise ein anderer Personenkreis geworden. Gerade ausländische Studierende aus Syrien und aus der Ukraine haben schnell Zugang zum Bafög bekommen.“ Heute identifiziert Schulz drei Schwerpunktbereiche, die die Antragstellenden umtreiben:

    Endgegner: Eltern

    Häufig seien Eltern nicht bereit, ihrer Unterhaltsverpflichtung nachzukommen und den Kindern zu zahlen, was ihnen laut Bescheid zusteht, erzählt die Bafög-Beraterin. In einem solchen Fall sei es allerdings möglich, einen Vorausleistungsantrag zu stellen. Dabei gebe man den Unterhaltsanspruch, den man an das Elternteil hat, an das Amt weiter und dieses übernehme vorerst die Zahlung an die Studierenden. In der Folge setze sich das Amt dann mit den Eltern in Verbindung, um das vorausgezahlte Geld von ihnen einzufordern. Dieser Mechanismus soll Studierende davor bewahren, dass diese sich selbst gerichtlich mit den eigenen Eltern streiten müssen.

    Problematisch sei es, wenn der Bafög-Bescheid gar nicht erst zustande komme, weil die Eltern nicht erreichbar seien und sich weigerten, das Formblatt drei zum elterlichen Einkommen auszufüllen. Oder wenn man den Kontakt gar nicht herstellen könne, was ausländische Studierende häufiger betreffe. „Gerade Menschen, die aus Kriegsgebieten kommen, haben natürlich andere Sorgen als sich Einkommensbescheinigungen ausstellen zu lassen“, sagt Schulz. Manchmal fehle den Eltern dann auch der Zugang zur notwendigen Technik, um in Kontakt zu bleiben oder Nachweise zu versenden.

    Ärger mit Formblatt fünf

    Es sei in Bachelorstudiengängen „von keiner strukturellen Relevanz mehr“. Doch laut Schulz bereitet das Formblatt fünf, der Leistungsnachweis nach dem vierten Semester, vielen Bafög-beziehenden Studierenden Probleme. Aus verschiedenen Gründen passiere es immer wieder, dass diese die geforderten Credits nicht nachweisen können. Dann greife eine Ausnahmeregelung: Wer zum Beispiel in Gremien gearbeitet hat, Verwandte ab Pflegegrad drei pflegt oder eine längere Krankheit nachweisen kann, könne sich dies bescheinigen lassen und den Leistungsnachweis ein Semester später vorlegen.

    Wenn der Nachweis allerdings nicht rechtzeitig im Amt vorliegt, werde das Bafög komplett gestrichen. In diesem Fall sei es eine Option, Wohngeld zu beantragen. Dabei müsse man den Bescheid vorlegen, dass der Bafögantrag „dem Grunde nach“ abgelehnt wurde. Wer diesen Weg gehe, könne dann im Masterstudium wieder Bafög beantragen.

    Frühzeitig wechseln

    „Ein weiteres Problemfeld sind Fachrichtungswechsel, manchmal auch in Kombination mit einem Hochschulwechsel“, sagt die Beraterin. Möglich sei ein solcher derzeit bis nach dem vierten Semester. Je später man allerdings wechsle, desto intensiver werde nachgefragt, was der Grund für diese Entscheidung ist. Bis nach dem zweiten Semester sei es noch nicht notwendig, eine Begründung anzugeben, um auch den zweiten Studiengang voll gefördert zu bekommen. Man müsse beim Wechsel aber nachweisen, dass man bis zum Schluss ordnungsgemäß studiert hat – also Leistungen erbringen. Deswegen rät Ina Schulz, nicht länger als nötig in einem unpassenden Studiengang zu bleiben.

    Verbindliche Aussagen könne sie zwar nicht treffen, aber den Studierenden erklären, welches Ergebnis dem Gesetz zufolge zu erwarten sei und wie ein konstruktiver Austausch mit dem Amt funktioniere. „Manchmal sind es wirklich Verhaltensweisen und die Leute brauchen den Hinweis, dass sie mit dem Amt in Kontakt bleiben müssen“, sagt Schulz. „Wenn das Amt eine Frist stellt, die man nicht einhalten kann, sollte man sich mindestens melden und erklären, weshalb.“

    Autos und Geschwister

    Am liebsten ist es der Bafög-Beraterin, wenn jemand vor ihr sitzt, „mit dem man planen kann.“ Zum Beispiel, wenn eine Person sich überlegt, in einem Jahr ein Auslandssemester zu absolvieren und sich mit zwölf Monaten Vorlauf um das Auslandsbafög bemüht, sei das ideal. Dann könne sie schon im Vorfeld über mögliche Fallstricke und Lösungsvarianten informieren. Meist sei es allerdings so, dass Leute erst in die Beratung kommen, wenn schon etwas schiefgelaufen ist.

    Als konkreten Tipp gibt sie mit auf den Weg: Autos werden vom Bafögamt als Vermögen bewertet, von dem Studierende je nach Alter 15.000 bis 45.000 Euro haben können, ohne den Freibetrag zu übersteigen. Wenn man droht, diese Grenze zu überschreiten, sei es deshalb besser, wenn Autos über die Eltern laufen, so Schulz.

    Wichtig sei es außerdem, Geschwisterkinder – auch Stiefgeschwister – mitzudenken, weil deren Unterhaltsanspruch gegenüber einem oder beiden Elternteilen die Berechnung des bewilligten Bafögs beeinflussen. Im Verlauf der Auszahlungen könne es passieren, dass ein Geschwisterkind aus der Berechnung „rausfällt“, weil es keinen Anspruch auf Unterhalt mehr hat, sodass man als Studierende*r vom einen auf den anderen Monat weniger Bafög bekommt.

    Folgeantrag im Mai

    Jevgeni Litvinov leitet das Amt für Ausbildungsförderung im Leipziger Studentenwerk seit 2017. Er ist Volljurist und arbeitete bereits im Rostocker Studentenwerk. Auch Litvinov hält den Leistungsnachweis für Studiengänge für hinfällig, die sich in Bachelor und Master gliedern. Gerade, weil dieser auch für die Ämter einen großen Aufwand bedeutet. Unmittelbaren Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung des Bafögs habe das Amt als Vollzugsbehörde nicht. Über den Austausch mit Fachministerien und die Organisation im Deutschen Studierendenwerk, dem Dachverband auf Bundesebene, sei es dennoch möglich, Themen in den Dialog einzubringen.

    Aus seiner Sicht bietet es sich für Bafög-Empfänger*innen an, zeitig einen Folgeantrag zu stellen – bevor im Sommer eine Welle von Erstanträgen die Sachbearbeiter*innen erreicht. Damit die Bearbeitungsdauer möglichst gering ausfällt, sei es sinnvoll, den Folgeantrag bereits im Mai einzureichen. Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung könne man in der Regel nachreichen. Zu diesem Zeitpunkt hat die Rückmeldefrist für das Wintersemester dann nämlich noch gar nicht begonnen.

    Im Leipziger Bafögamt vollzieht sich gerade ein Generationenwechsel. Von den 20 Sachbearbeiter*innen wurden neun in diesem Jahr eingestellt, um Rentenaustritte zu kompensieren. Die Einarbeitung in die Abläufe dauere etwa ein Jahr – aktuell werde die Arbeit der neuen Kolleg*innen noch engmaschig überprüft und all diese Prozesse würden sich derzeit auf die Kapazitäten des Amtes auswirken.

    Im Studentenwerk kann man die Formblätter auch in analoger Form finden. Foto: ct

    Bafög-Rechner und E-Akte

    Ein großer Vorteil des Leipziger Studentenwerkes im Vergleich mit anderen Standorten ist laut Litvinov die zentrale Lage, welche die Wege zur persönlichen Beratung erleichtere. Diese sei meist hilfreicher als eine telefonische Beratung, die erst in der Pandemie eingeführt wurde. Am Telefon könnten bestimmte Fragen aus Datenschutzgründen gar nicht beantwortet werden. Studierende würden aber vor allem den Weg der digitalen Kommunikation wünschen. Um sich daran anzupassen, arbeite man derzeit gemeinsam mit Wissenschaftsministerium und Staatskanzlei an einer E-Akte, die Anfang Dezember kurz vor der ersten Test-Phase stand.

    Wer schon einmal vorfühlen wolle, wie viel Bafög er*sie zu erwarten habe, könne einen Bafög-Rechner nutzen. „Natürlich ist das nicht rechtsverbindlich. Ich empfehle in erster Linie, direkt einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung zu stellen. Das ist der sicherste Weg“, sagt Litvinov. Wenn, dann sei es aber sinnvoller, einen Rechner zu nutzen, der möglichst „nah an der Quelle“ sei. Also zum Beispiel den Rechner, der über das Portal Bafög Digital des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt verfügbar ist. Private Anbieter seien weniger geeignet. Auch die Antragstellung würden diese manchmal komplizierter gestalten.

    Um den Bafög-Antrag über Bafög Digital zu stellen, brauche es nicht zwingend einen Online-Ausweis, um sich zu identifizieren. Ausreichend sei auch ein Konto bei Bund ID, das mit einer Kombination aus Nutzername und Passwort funktioniert.

    Titelbild: Ina Schulz berät Leipziger Studierende seit Jahrzehnten zu Bafög-Anliegen. Foto: ct

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