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    Studierende mit Kind stehen oft vor finanziellen, bürokratischen und organisatorischen Herausforderungen. Welche Hilfsangebote es für sie gibt, erfahrt ihr hier.

    „Man hat mit den Belastungen der Schwangerschaft zu tun, dann kommen die Beantragungen von Sozialhilfen, dann die Suche nach einem Kita-Platz, dann der eigene Anspruch an die Studienleistungen und wahrscheinlich noch die Einrichtung des Kinderzimmers dazu.“ So fasst Jenny Wehling, Sozialberaterin des Studentenwerks, die Lage vieler werdender studentischer Eltern zusammen. Sie und Julia Winkler, Abteilungsleiterin für Soziale Dienste des Studentenwerks, sind als Mitorganisatorinnen beim Familienfrühstück am ersten Juni in der Mensa am Park des Studentenwerks vor Ort. Die Veranstaltung wird vom Studentenwerk zusammen mit der Universität Leipzig und der HTWK einmal im Semester ausgerichtet. Dort können Studierende mit Kind nicht nur ein frühstücken, sondern bekommen auch die Möglichkeit, sich zu vernetzen und sich über die Angebote des Studentenwerks zu informieren.  

    Gesetzlich zur Unterstützung verpflichtet 

    Die Unterstützung von Studierenden mit Kind sei eine der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Studentenwerks, so Winkler. Dies geschehe vorrangig durch Informationsveranstaltungen, die Sozialberatung, Kinderbetreuungsangebote und spezielle Wohnmöglichkeiten. 

    Es gibt Studentenwohnheime, die für Alleinerziehende mit Kind besonders geeignet sind.  Die Wohnheime am Gutenbergplatz 4 und in der Bornaischen Straße 138 und 138b verfügen über Zwei-Zimmer-Apartments sowie WGs mit Kinderzimmern. Fragt man es beim Studentenwerk an, bekommt man als Studierende*r mit Kind eine Vorreservierung. Als Paar kann man eine Wohnung mit zwei Zimmern in allen Wohnheimen anfragen. 

    Die Sozialberatung bietet offene Sprechzeiten im Beratungszentrum des Wohnheims am Gutenbergplatz an. Einzelberatungen, die kostenlos und auf Wunsch anonym sind, finden im Studentischen Familienzentrum in der Nürnberger Straße statt.  

    Sorge um die Regelstudienzeit 

    Sozialberaterin Wehling ist Ansprechpartnerin für Studierende mit Kind(ern) und in Schwangerschaft. Sie erzählt, dass viele (werdende) Eltern den Anspruch an sich selbst hätten, die Regelstudienzeit einzuhalten. „Sie kommen in die Beratung mit der Angst, dass Studium nicht wie die anderen zu schaffen. Ihnen muss erst vermittelt werden, dass es in der Situation der Elternschaft völlig verständlich ist, weniger Zeit zur Verfügung zu haben.“  

    Dann sei Unterstützung beim Festlegen der nächsten Schritte gefragt. „Bei der Sozialberatung sollen verschiedene Wege aufgezeigt werden, um eine gute Entscheidungsgrundlage zu haben“, erklärt Winkler. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zum Umgang mit der Elternschaft und Schwangerschaft im Studium. Schwangere Studierende können Mutterschutz beanspruchen, darauf verzichten oder sich für ein Semester beurlauben lassen. Studierende mit Kind können sich aufgrund der Elternschaft bis zu sechs Semester beurlauben lassen oder in einigen Studiengängen ein Teilzeitstudium aufnehmen. 

    Bafög und Co. – Blockiert die Bürokratie? 

    Mit der Geburt des Kindes ermöglichen sich außerdem verschiedene Finanzierungshilfen. Welche man beanspruchen kann, ist laut Wehling sehr individuell. Das Elterngeld soll im Falle einer Einkommensverringerung aufgrund der Kinderbetreuung für Ausgleich sorgen. Hat man vor der Geburt kein Einkommen gehabt, hat man dennoch Anspruch auf einen Mindestbetrag von 300 Euro im Monat. Beantragt man Bafög, wird dabei Elterngeld als Einkommen behandelt. Bafög-Beziehende mit Kind bekommen außerdem einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro monatlich – ein Zuschuss, der nicht zurück gezahlt werden muss. Mehr Informationen erhält man auf der Internetseite des Familienportals vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

    Lena, die mit Kind ein Bachelor-Studium der Kulturwissenschaften aufgenommen hat, beschreibt die Bürokratie, die mit den finanziellen Unterstützungen einher geht, als sehr kompliziert. „Der Bafög-Antrag ist erst der Anfang. Man muss alles im Blick behalten und regelmäßig neu beantragen.“ 

    Beim Studieren mit Kind merke man ihrer Ansicht nach an einigen Stellen, dass „das System Uni nicht wirklich darauf ausgelegt ist.“ Das hänge aber auch vom Studiengang ab. Ein geisteswissenschaftliches Studium ohne Pflichtveranstaltungen sei zum Beispiel flexibel genug, um die Kinderbetreuung zu ermöglichen. 

    Betreuungseinrichtungen dringend nötig 

    Für Informatik-Doktorand Benjamin ist es schwierig, alles unter einen Hut zu bekommen. Oft fehle die Zeit für die Familie. „Manchmal bräuchte man mehr als 24 Stunden am Tag“, sagt er. 

    Viele Student*innen mit Kind sind auf Betreuungseinrichtungen angewiesen. Für insgesamt 287 Krippen- und Kindergartenplätze hat das Studentenwerk Leipzig gesorgt. Die Villa Unifratz in der Bornaischen Straße, der direkt im Wohnheim liegende Kindergarten Am Gutenbergplatz und der Integrationskindergarten EinSteinchen in der Brüderstraße sind vom Studentenwerk erbaut und vergeben vorrangig Plätze an Kinder von Student*innen, die Villa Unifratz und der Kindergarten EinSteinchen sogar ausschließlich. Bei Interesse kann man über die Website des Studentenwerks einen Platz beantragen.  

    Der Kinderladen in der Uni 

    Wenn man keinen Vertrag mit einer Kita hat, kann der Kinderladen eine Unterstützung sein. Die Betreuungseinrichtung wird vom Studentenwerk betrieben und befindet sich im ersten Obergeschoss des Hauptgebäudes der Universität Leipzig. Hier kann man sein Kind kostenlos an drei Tagen in der Woche für vier Stunden betreuen zu lassen. 

    Bachelor-Studentin Madina nutzt dieses Angebot und empfindet es als sehr positiv. Eine große Herausforderung hätte jedoch die Eingewöhnungsphase dargestellt. „Ich hatte Schuldgefühle, weil ich es als viel zu früh empfand, mein Kind in eine Betreuungseinrichtung zu geben. Aufgrund meines ausländischen Passes kann ich mir jedoch keine großen Verzögerungen im Studium leisten. Als ich sie zum ersten Mal beim Kinderladen abgegeben habe, musste ich nochmal dorthin zurück, weil ich etwas vergessen hatte. Deshalb habe ich sie weinen sehen und das hat mir das Herz gebrochen. Da habe ich sie einfach wieder mit genommen“, erzählt sie. „Mittlerweile ist es aber leichter geworden. Einmal habe ich sie auch zu einer Blockveranstaltung mitgenommen, weil es nicht anders ging. Das hat dann auch keinen gestört.“ Auf der Website der Universität Leipzig ist die Empfehlung des Senats zu lesen, „dass Eltern ihre Kinder in Vorlesungen mitnehmen dürfen.“ 

    Schließung von Einrichtungen geplant 

    Am 13. Juni gab das Studentenwerk in einer Pressemittelung bekannt, den Kinderladen und die Villa Unifratz schließen zu müssen. „In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach den Unterstützungsleistungen für Studierende mit Kind und nach den Betreuungsangeboten des Studentenwerks Leipzig deutlich zurückgegangen“, heißt es. Die stark zuschussbedürftigen Einrichtungen Villa Unifratz und Kinderladen seien nicht ausreichend ausgelastet. Aufgrund der „Verpflichtung zur sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung und der Verantwortung gegenüber den 40.000 semesterbeitragszahlenden Studierenden“ habe das Studentenwerk am 11. Juni 2024 beschlossen, beide ab Ende März 2025 zu schließen.   

    Kritisiert wird diese Entscheidung vom Student*innenrat der Universität Leipzig (Stura), der seit Oktober letzten Jahres eine Beratungsstelle für Studierende mit Kind besetzt hat. Josephin Hensel, Beraterin für Studierende mit Kind des Stura, äußert sich in einer Pressemitteilung: „Wir können die Gründe der Verantwortlichen nachvollziehen, allerdings wird hiermit insbesondere Studierenden mit Kind das Finden von Betreuungsplätzen unnötig erschwert.“ Auf eine Anfrage hin ergänzt sie, dass gerade die Schließung des Kinderladens für Studierende mit Kindern unter einem Jahr zu bedauern sei. Diese hätten keinen Anspruch auf einen Kita-Platz und benötigten oft keine Ganztagsbetreuung. Der Umstand zeige das Fehlen von Landesmitteln, um auf Studierende abgestimmten Betreuungsangebote zu erhalten. 

    Projektschließung ein Rückschritt? 

    Lehramtsstudentin Grit, die ihr Kind ein Semester lang in die Obhut des Kinderladens gegeben hat, bezeichnet die geplante Schließung als einen „Rückschritt“. Der Kinderladen sei ein einmaliges Konzept – er sei perfekt auf die Bedürfnisse von Studierenden abgestimmt und trage zur Gleichstellung von Frauen, da diese häufiger in Elternzeit gingen, sowie von Eltern mit weniger finanziellen Mitteln bei. Sie persönlich habe der Laden stark entlastet und verhindert, dass sie ihr Studium aufgrund der Kinderbetreuung komplett zurück stellen musste. Sie findet nicht, dass ein Rückgang der Nachfrage innerhalb einiger Jahre die komplette Einstampfung des Projektes rechtfertigt. Es hätte Alternativen wie die Einführung einer Betreuungspauschale gegeben. „Dass aus wirtschaftlichen Gründen an sozialen Projekten, Familien und Kindern gespart wird, finde ich nicht richtig. Hier zählt doch viel mehr das Solidaritätsprinzip.“ 

    Hensel, die studentische Eltern im Auftrag des Sturas berät, begründet ihr Engagement damit, dass es zu wenig Bewusstsein für die konkreten Herausforderungen und Bedürfnisse von Studierenden gebe. Es seien individuelle Lösungsansätze der Studierenden selbst sowie die Bereitschaft von Dozierenden für inkludierende Lösungen gefragt. 

    Foto: Julia Winkler

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