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  • Leipzig, wer bist du?

    Oberbürgermeister*in, Bürgermeister*in, Stadtrat, Verwaltung, Beirat, Ausschuss und was sich noch so finden lässt – Kommunalpolitik kann verwirrend sein. Dieser Artikel bringt Licht ins Dunkel.

    Wart ihr auch schon mal irritiert, welchen Unterschied es macht, ob jemand Oberbürgermeister*in oder Bürgermeister*in ist? Und geht ihr auch häufig etwas planlos zu den Kommunalwahlen, auf der Suche nach der eigentlichen Funktion des Organs, das gerade zu wählen ist? Kommunalpolitik ist nicht so kompliziert, wie es scheint – fangen wir von vorn an. 

    Leipzig ist eine kreisfreie Stadt im Land Sachsen. Eine kreisfreie Stadt ist eine kommunale Gebietskörperschaft, welche nicht nur die Aufgaben einer Gemeinde übernimmt, sondern auch die Aufgaben eines Landkreises. Üblicherweise sind Gemeinden in einen Landkreis eingeordnet und übernehmen nur Aufgaben der Gemeinde, während Landkreise übergeordnete Aufgaben für mehrere Gemeinden übernehmen, wie zum Beispiel den ÖPNV. Eine Gebietskörperschaft ist Leipzig, weil sie in einem bestimmten Gebiet hoheitliche, also staatliche, hier speziell kommunale, Aufgaben wahrnimmt. Kommunale Aufgaben sind Aufgaben, für die die Kommunen und eben nicht die Länder oder der Bund zuständig sind. Das ist zum Beispiel die Abfallentsorgung, die Schulträgerschaft oder die Aufstellung von Bebauungsplänen.  

    Kommunen haben gemäß Artikel 28 des Grundgesetzes das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, sie können also in ihrem Aufgabenbereich weitestgehend frei, ohne Weisungen des Landes oder sogar des Bundes, handeln und entscheiden. In Leipzig sind die hierfür entscheidenden Organe der Oberbürgermeister, momentan Burkhard Jung, und der Stadtrat. Jung ist gleichzeitig Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Gemeindeverwaltung. Der Stadtrat ist, anders als man vermuten könnte, kein Legislativ-, sondern ebenso ein Verwaltungsorgan. 

    Der*die Oberbürgermeister*in wird alle sieben Jahre durch die Bürger*innen der Stadt Leipzig gewählt, die nächste Wahl wird 2027 stattfinden. Er*Sie ist für Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig. Das sind Routineangelegenheiten, welche sachlich, finanziell und politisch nicht von größerer Bedeutung sind. Wären sie das, so müsste der Stadtrat darüber entscheiden.   

    Der Oberbürgermeister hat die von der Ratsversammlung gewählten Beigeordneten, welche in Leipzig insgesamt acht Dezernate, darunter zum Beispiel ein Dezernat für Kultur oder Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, leiten. Sieben der acht werden auch als Bürgermeister*innen bezeichnet, weil sie den*die Oberbürgermeister*in vertreten. Die Dezernate sind vielleicht am ehesten mit Ministerien vergleichbar, wobei der*die Oberbürgermeister*in dann vergleichbar mit dem*der Bundeskanzler*in wäre. Der Vergleich hinkt jedoch, weil es sich eben insgesamt um Verwaltungsorgane handelt. 

    Im Übrigen liegen alle Kompetenzen beim Stadtrat, solange dieser Aufgaben nicht speziell an den Oberbürgermeister verweist. Typische Aufgabenbereiche des Stadtrats, beziehungsweise der Stadt Leipzig als Ganzes, sind die kommunale Daseinsvorsorge, zum Beispiel durch Wasserversorgung und Abfallentsorgung, Bildungs- und Kulturangebote, die Bauaufsicht und Wohnungspolitik.  

    Der Stadtrat wird alle fünf Jahre von den Bürger*innen der Stadt Leipzig gewählt. 2024 steht die nächste Wahl an. Als Ganzes tritt der Stadtrat alle vier Wochen mittwochs in der Ratsversammlung zusammen. Sie ist öffentlich und wird auch gestreamt, Anträge können Bürger*innen aber nicht unmittelbar stellen. Jedoch kann eine Einwohneranfrage gestellt werden, die 15 Tage vor der Versammlung beim Büro für Ratsangelegenheiten eingehen muss. Diese wird dann schriftlich oder auch mündlich in der Versammlung diskutiert und beantwortet. Im Stadtrat gibt es ebenso wie in Parlamenten Ausschüsse und Fraktionen. Die Fraktionen in Leipzig orientieren sich an den politischen Parteien, das ist aber nicht zwingend nötig. Die größten Fraktionen haben Die Linke mit 17 von 70 und Die Grünen mit 16 Sitzen, danach folgen CDU und AfD mit 13 und elf Sitzen. Es können zudem Beiräte bestimmt werden. Das sind Expertengremien, welche bei Entscheidungen beratend zur Seite stehen. In Leipzig gibt es beispielsweise einen Beirat für jeden Stadtbezirk, den Behindertenbeirat und einen Seniorenbeirat. 

    Neben der Beteiligung an der Kommunalpolitik als Vertreter*in in der Ratsversammlung oder der Mitwirkung in einem Beirat, ist es möglich Petitionen einzureichen, einen Bürgerentscheid anzustoßen oder an informellen Beteiligungsformen mitwirken. Das sind von der Stadt angestoßene Entscheidungs- und Diskussionsprozesse zu Themen, welche die Bürger*innen unmittelbar betreffen. Zur Gestaltung der Freifläche auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz gab es beispielsweise Anfang des Jahres eine Online-Umfrage. 

    Für einige von euch vielleicht noch wichtig ist das Jugendparlament. Wahlberechtigt sind Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren. Die dort getroffenen Beschlüsse werden dann im Stadtrat als Antrag behandelt, womit das Jugendparlament ein wichtiger Mittler der Interessen von Jugendlichen in Leipzig ist. Gewählt wird es alle zwei Jahre, wobei die letzte Wahl in diesem Jahr stattgefunden hat. 

     

    Foto: Stadt Leipzig

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