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  • Denkverbot oder Friedensprojekt

    Anlässlich der StuRa-Befragung zur Einführung einer Transparenz- und Zivilklausel an der Universität Leipzig diskutierten die Hochschulgruppen ihre Standpunkte am 12. Dezember.

    Aktuell können die Studierenden der Universität Leipzig in einer Umfrage des Student_innenRates (StuRa) ihre Meinung zur Einführung einer Transparenz- beziehungsweise Zivilklausel an ihrer Hochschule kundtun. Transparenzklausel definiert der StuRa dabei als Verpflichtung der Universität, alle Drittmitteleinwerbungen und Kooperationen in Forschung und Lehre mit externen Einrichtungen hochschulöffentlich zu machen, unter Angabe von Zweck, Ursprung und Umfang der Finanzierung. Durch die Einführung der Zivilklausel im Sinne der Befragung würde die Universität bindend erklären, Forschung und Lehre ausschließlich zu zivilen Zwecken zu betreiben und nicht mit militärischen Akteur*innen oder Rüstungskonzernen zu kooperieren.

    Verschiedene politische Hochschulgruppen an der Universität erhielten am 12. Dezember die Gelegenheit ihre Standpunkte vorzutragen und in den Diskurs zu treten. Schon lange schwele die Debatte um die Einführung von Transparenz- und Zivilklauseln an der Universität, eröffnete Paul Reinhardt, StuRa-Referent für Hochschulpolitik und Moderator der Diskussionsrunde, selbige. Der StuRa habe, nach Reinhardts Kenntnis, im Jahr 2011 zur Thematik erstmals beschlossen. Nun soll, als Grundlage für weitere Handlungsschritte, wie Einbringen eines konkreten Vorschlags im Senat, eine Befragung das Stimmungsbild der Studierendenschaft ermitteln.

    Das Meinungsspektrum auf dem Podium, bestehend aus je einer*m Vertreter*in von campusgrün, Freier Campus – Liberale Hochschulgruppe (LHG), Juso-Hochschulgruppe (JHG), RCDS Leipzig – Die CampusUnion (RCDS), dem Zivilklauselbündnis, war weit gefächert:

    Der RCDS lehne beide Klauseln ab, erklärte sein Vorsitzender Matthias Bohlmann. Für Transparenz sorgten Dokumentations- und Publikationspflichten, die sich aus dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) ergäben. Weitergehende Offenlegungen als bisher üblich gefährdeten das Forschungsgeheimnis und das geistige Eigentum.

    Ein bestehendes Drittmittelregister sei nach Informationen Maximilian Königs, für die LHG auf dem Podium, derzeit aber nicht geeignet, in angemessener Zeit Auskunft zu erteilen. Für die aktuelle Undurchsichtigkeit um die Forschungsfinanzierung könne sich Nicolas Laible von der JHG nur „Faulheit, Unfähigkeit und Nichtwollen vorstellen“. Auch campusgrün und das Zivilklauselbündnis befinden die Einführung einer Transparenzklausel für notwendig.

    Das Podium diskutierte vor einem nicht einmal zu Hälfte gefüllten Hörsaal

    LHG und campusgrün wollen aber zunächst nicht darüber hinausgehen, ohne zu wissen, was eine Transparenzklausel aufdecke, äußern sich die Vertreter beider Gruppen ähnlich. Während sich Franz Hempel, der für campusgrün auf dem Podium sitzt, grundsätzlich für eine Aufnahme der Zivilklausel als mögliches Instrument sächsischer Hochschulen ins SächsHSFG ausspricht, fordert König eine Bündelung der Kräfte der Studierendenschaft auf die Einführung der Transparenzklausel. Verbote der Kooperation mit militärischen Akteur*innen lehnt er ab. Forschende sollten aber aktiv mit einem Ethikbeirat zusammenarbeiten. Hempel spricht sich im Namen von campusgrün strikt gegen militärische Forschungskooperationen aus. Lediglich die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Universität bei der Ausbildung von Bundeswehrangehörigen sehe seine Hochschulgruppe ambivalent. Eine Isolierung von Soldat*innen in reinen Bundeswehrhochschulen mit womöglich weniger Diversität lasse Radikalisierungen des sowieso schon „intransparenten Haufens“ befürchten.

    Das Zivilklauselbündnis und die JHG fordern klar eine Einführung der Zivilklausel in Gestalt der „harten“ Negativformulierung, die auch die StuRa-Umfrage wählte. Die Klausel sei notwendig, um eine „verdeckte militärische Advokanz im freien Hochschulbetrieb“ zu verhindern, sagt Nicolas Laible, Vorsitzender der JHG. Weiterhin verwende er lieber die Bezeichnung „Friedensprojekt“, da ja auch Kooperationen mit zivilen Rüstungskonzernen ausgeschlossen werden sollten. Eindringlich appelliert er an die Verantwortung der Studierenden und der Universität in der Gesellschaft.

    Bohlmann vom RCDS glaubt, hinter den Bestrebungen um die Einführung einer Zivilklausel stehe Hass auf die Bundeswehr und Emotionalität anstelle von sachlicher Debatte. Die der Bundeswehr entgegengebrachte Missachtung empfinde er als nicht zeitgemäß, wie er mehrmals betont. Einhergehend mit der Einführung einer Zivilklausel befürchtet er Denkverbote, weniger Kreativität in der Wissenschaft und weniger auch zivil nutzbare Ergebnisse ursprünglich militärischer Forschung. Die geltenden Gesetze reichten aus, um Missbrauch der Wissenschaft durch Militär und Rüstungskonzerne auszuschließen. Ein beratender Ethikbeirat sei für seine Hochschulgruppe das einzig Denkbare. Zudem vertritt er die Auffassung, eine bindende Zivilklausel in der vom StuRa vorgesehenen Formulierung sei, aufgrund massiver Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit, verfassungswidrig, was nach seiner Aussage auch viele Stimmen in der juristischen Literatur so sähen.

    Swetlana Paul vom Zivilklauselbündnis widerspricht, sie kenne gegensätzliche juristische Gutachten. Paul betont, dass Patentrechte nicht über die Vertretbarkeit von Forschung gestellt werden dürfen und erinnert an die Erfahrungen mit Zusammenarbeit von Wissenschaft und Militär vor 1945.

    Die anschließende Öffnung der Debatte für das Publikum zeigt den großen Diskussionsbedarf um die Thematik, der aus Zeitgründen leider nicht zu stillen war. Ihre Stimme abgeben können Studierende der Universität im Internet über das Portal Tool noch bis zum 31. Januar.

     

    Titelgrafik: Annika Seiferlein

    Foto: Julia Nebel

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