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  • Langsames Studieren kostet Geld

    Universität Leipzig plant Gebühren für Langzeit- und Zweitstudium

    Die mit rotem Teppich überspannten, altehr­würdigen Stufen des Rektorats der Uni Leipzig, boten zur letzten Senatssitzung am 16. Mai Trillerpfeifenkonzerten und gebrüllten Sprechchören eine Bühne. Die Se­na­torinnen und Senatoren zogen unter dem lautstarken Protest vieler Studierender zur monatlichen Sitzung ein, wo sich „die Gefühlswelten normalerweise zwischen gelangweilt und leicht erregt be­wegen“, wie es der stu­dentische Senator Maximilian König ausdrückte. Zu Beginn der letzten Sitzung kam es zu Zwischenrufen und Störungen von Seiten der Protestierenden. Die Demonstration wurde vom Bündnis „Lern­fa­bri­ken …meutern“ orga­ni­siert, das sich unter anderem zum Ziel ge­setzt hat gegen „die von Leis­tungsdruck geprägte Situation für Studierende“ zu kämp­fen.

    Gebührenprotest 4

    Studenten demonstrieren im Uni-Rektorat Fotos: Lernfabriken … meutern!

    Grund für den Widerstand war ein Tagesordnungspunkt der Sitzung: Die Einführung einer Gebührenordnung an der Universität Leipzig. Es geht um die Erhebung von Langzeit- und Zweitstudiengebühren. Der Senat muss die einheitliche Gebührenordnung aufgrund einer Gesetzesvorgabe der Landes­re­gie­rung durch­setzen. Dabei geht es einmal um eine Gebühr von 500 Euro pro Semester für ein Langzeitstudium (mehr als 4 Semester über der Regelstudienzeit) und 350 Euro pro Semester für ein Zweitstudium.

    „Wir können absehen, wie viele das trifft, das sind im Moment sehr wenige, nämlich genau vier Studierende.“, betont die Kanzlerin der Universität, Birgit Dräger. Auch Maximilian König nennt die Lang­zeitstudiengebühren eine „Nicht-­Maßnahme“, da es so wenige Menschen betreffen würde.

    Beim Zweitstudium müssen die Studierenden in Zukunft zahlen, die einen zweiten Bachelor- oder Masterabschluss anstreben. Allerdings gibt es hier einen Puffer von sechs Semestern, bevor die Gebühren fällig werden. Wenn eine Studentin beispielsweise einen Bachelor-Abschluss in Regelstudienzeit macht, anschließend einen Master in fünf Semestern und einen zweiten Master in ebenfalls fünf Semestern abschließt, würde sie keine Gebühren zahlen müssen, wie es Kanzlerin Dräger erklärt. Da diese hypothetische Studentin genau sechs Semester über der Regelstudienzeit für Bachelor und Master liegt, muss sie gerade eben noch nichts bezahlen.

    Von links nach rechts: Kanzlerin Birgit Dräger, student!-Redakteur Rewert Hoffer und Dekan Roger Berger

    Von links nach rechts: Kanzlerin Birgit Dräger, student!-Redakteur Rewert Hoffer und Dekan Roger Berger  Foto: gm

    Auf der Senatssitzung selbst wurde das Thema äußerst emotional, lautstark und zum Teil polemisch besprochen. Am En­de wurde aufgrund des Protestes der Beschluss auf die nächste Sitzung vertagt. Oft ging es statt um die verhandelten Studiengebühren um generelle Studiengebühren, also Zahlungen zur Aufnahme eines Studiums. Allerdings auch nicht zu Unrecht, wie der studentische Senator Carl Bauer meint: „Zurzeit gibt es keine allgemeinen Studiengebühren in Sachsen, aber die Gebühren könnten ein Brücken­kopf in Richtung Einführung allgemeiner Studiengebühren sein.“

    Zwischen Bauer und dem Dekan der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie, Roger Berger, kam es während der Senatssitzung zu einem heftigen Streit, woraufhin Berger die Sitzung wutentbrannt verließ. Grund dafür war, dass Berger eine soziologische Studie zitierte, die aufzeigt, dass die Studierneigung durch Gebühren nicht beeinflusst wird. Obwohl Berger von allen Be­teiligten als zentraler Für­sprecher der neuen Ge­büh­ren­ordnung gesehen wur­de, weist er das von sich: „Es ist schlichtweg falsch, dass die Studierneigung bei nicht­aka­de­mischen Schichten bei der Ein­führung von Studiengebühren in der Höhe, wie sie von uns besprochen wurden, abnimmt. Das ist ein Argument, das wissenschaftlich belegt werden kann.“ Berger warf den Gegnern der Gebühren vor, „ihr ideologisches Süppchen auf Kosten der Allgemeinheit zu kochen“. Bauer entgegnet darauf: „Die Menschen, die diesen Vorwurf äußern, ziehen sich auf das Feld des Unpolitischen zurück. Das lasse ich nicht gelten, die Auseinandersetzung um Studiengebühren ist immer eine po­litische.“

    Der Dekan und auch die Kanzlerin befanden die Störungen der Senatssitzung aus zwei Gründen als unangemessen. Der Senat habe erstens keine Entscheidungsgewalt, er muss also die Vorgaben der Landesregierung umsetzen und zweitens seien die Maßnahmen so belanglos, dass sich der Protest nicht lohne. Beide sehen die jetzt festzulegenden Gebühren als nicht sehr hoch an, Dräger nennt die 500 Euro für ein Langzeitstudium „behutsam“ und Berger entgegnete auf die Frage nach seiner persönlichen Meinung zu den neuen Studienkosten: „Tat­sächlich sind mir die Ge­bühren, in der Form wie sie besprochen wurden, aufgrund ihrer Geringfügigkeit ziemlich egal. Es passiert sowieso quasi nichts.“ In der nächsten Senatssitzung wird die Gebührenordnung wieder das zen­trale Thema sein, ein noch größerer Protest Leipziger Studierender hat sich bereits angekündigt.

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