• Menü
  • Leipzig
  • Urteil im Fall Brian E. bestätigt

    Vor fast vier Jahren zog eine Gruppe gewalttätiger Rechtsradikaler durch Connewitz. Der Fall eines Rechtsreferendars, der damals dabei war, wurde nun neu verhandelt.

    Gedrängel vor Gerichtssaal 14 im Landgericht Leipzig. Ein Justizbeamter trägt eilig noch ein paar weitere Stühle in den Besucherraum des Saals. Auch ein Kamerateam ist anwesend. Dass die öffentliche Aufmerksamkeit an dieser Verhandlung ungewöhnlich groß ist, kommt nicht von ungefähr.

    Der Angeklagte Brian E. ist für seine Teilnahme an einem gewalttätigen rechten Aufmarsch bereits wegen schweren Landfriedensbruchs zu 16 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Da E. gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, wurde nun neu verhandelt.

    Die Richterin aber verwirft die Berufung und bestätigt das Urteil. Es habe sich um eine massive Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gehandelt, betont sie wiederholt. Dass E. „in der Gruppe gefangen“ gewesen sei, wie sein Verteidiger behauptet, ist beim ehemaligen Türsteher und Wettkampfboxer E. laut Urteilsbegründung nicht glaubhaft. Auch der Hinweis auf psychischen Druck, den ein anderer, bereits verurteilter Täter, mit der Aussage umschreibt, dass dieser nur „eine Art Werkzeug“ gewesen sei, wird abgewiesen. Vielmehr sei E. pünktlich am Treffpunkt gewesen, muss also von der Planung Kenntnis gehabt haben. Darüber hinaus sei gerade nicht nur seine bloße Anwesenheit entscheidend gewesen, sondern sein aktives Mitlaufen in einer Gruppe, die in Kleidung und Bewaffnung deutlich ihre Absichten zu erkennen gegeben habe. Durch die Anonymität und Sicherheit der Gruppe hätten er und andere die Taten überhaupt ermöglicht.

    Ein kurzer Rückblick: Am Abend des 11. Januar 2016 begeht das rechtspopulistische Bündnis Legida in der Leipziger Innenstadt sein einjähriges Bestehen. Währenddessen sammeln sich im als links geltenden Connewitz um die 250 Personen in einer Seitenstraße. Auf das Kommando „Hooligans, Hooligans“ hin ziehen sich viele Sturmmasken über und ziehen im Marschschritt durch die Wolfgang-Heinze-Straße. Mit Schlagstöcken, Eisenstangen und Äxten demolieren sie dabei innerhalb von kaum zehn Minuten nahezu die gesamte Straße, bevor die Polizei eintrifft und die meisten Beteiligten festnimmt. Ein Dönerimbiss wird komplett zerstört, sämtliche Schaufenster eingeschlagen, ein Sachschaden von über 100.000 Euro angerichtet. Dass kein Mensch schwer verletzt worden ist – ein glücklicher Zufall. Die Richterin spricht in ihrer Urteilsbegründung im Berufungsverfahren von Zuständen „wie im Krieg“.

    Die Berufung hat allerdings einen besonderen Hintergrund: E. ist ehemaliger Jura-Student der Universität Leipzig und derzeit als Rechtsreferendar am Landgericht Chemnitz tätig. Wird er zu einer Bewährungsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt, muss er sein Referendariat abbrechen und wird zukünftig nicht als Anwalt, Staatsanwalt oder Richter arbeiten können.

    Eine direkte Gewalttat konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Daher lautete die wesentliche Frage in der Verhandlung: Reicht die bloße Anwesenheit in einer gewalttätigen Menschenmenge aus, um für die dort begangenen Taten verantwortlich zu sein? Die Frage ist deswegen so brisant, weil sie das Grundrecht der Versammlungs- und somit auch der Demonstrationsfreiheit berührt. Sie hatte etwa zuletzt auch die Gemüter erhitzt, als die Prozesse um die Ausschreitungen zum G20-Gipfel in Hamburg begannen.

    Neben der juristischen Frage der Tatbeteiligung schwang im Prozess aber noch eine andere, sehr politische Frage mit. Brian E. muss sich derzeit nämlich in einem weiteren Prozess für ein Foto verantworten, das den Hobby-Kampfsportler oberkörperfrei mit einer Tätowierung zeigt. In dem aufwendigen Motiv sollen klar zwei Hakenkreuze zu erkennen sein. Dieser Fall wird jedoch im österreichischen Wels verhandelt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fotografie entstanden ist.

    Es steht also die Frage im Raum, ob so jemand in die Situation versetzt werden sollte, Recht zu sprechen. Das kann juristisch zwar kaum entschieden werden. Es erklärt aber den prozessbegleitenden Medienrummel, der auch in der Schlussverhandlung von E.s Verteidiger als Vorverurteilung moniert worden ist. E. selbst betonte in seiner langen, stehend vorgetragenen Schlusserklärung, kein Neonazi, sondern vielmehr weltoffen erzogen worden zu sein. Es sei „nichts Neues, dass Teilnehmer rechter Demos an den Pranger gestellt“ würden, wie er sagt. Gegen die Fortführung des Referendariats hatte sich bereits eine Gruppe von Rechtsreferendar*innen ausgesprochen, die bei E. mangelnde Verfassungstreue befürchten.

    E. hat nun noch die Möglichkeit, eine Revision des Urteils vor dem Oberlandesgericht anzustrengen. Sollte auch dieser Versuch scheitern, kann er weiterhin Revision einlegen und derweil das Referendariat fortführen. Sollte E. das Referendariat beenden, bevor das Urteil rechtskräftig wird, kann es ihm nur noch schwer aberkannt werden.

     

    Titelbild: Pixabay

    Hochschuljournalismus wie dieser ist teuer. Dementsprechend schwierig ist es, eine unabhängige, ehrenamtlich betriebene Zeitung am Leben zu halten. Wir brauchen also eure Unterstützung: Schon für den Preis eines veganen Gerichts in der Mensa könnt ihr unabhängigen, jungen Journalismus für Studierende, Hochschulangehörige und alle anderen Leipziger*innen auf Steady unterstützen. Wir freuen uns über jeden Euro, der dazu beiträgt, luhze erscheinen zu lassen.

    Verwandte Artikel

    Klimanotstand für Leipzig

    Der Stadtrat hat in der Ratsversammlung am Mittwoch den Klimanotstand ausgerufen sowie umfassende Maßnahmen beschlossen. Als erste Stadt in Sachsen will Leipzig bis 2050 Klimaneutralität erreichen.

    Leipzig | 31. Oktober 2019

    Kein Einzelfall: Gedenken an Kamal K. und Opfer rassistisch motivierter Gewalt

    Nicht erst seit dem Anschlag in Halle sind rassistische Verbrechen ein Problem. Jährlich ruft eine Initiative zum Gedenken an Kamal K. auf, der 2010 von einem Neonazi in Leipzig erstochen wurde.

    Leipzig | 25. Oktober 2019