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  • Perspektivwechsel erwünscht

    Mitte Januar veranstalteten Studierende und Mitarbeiter*innen der Universität Leipzig einen Thementag zu Abtreibungen. Das seit 2012 bestehende Diskussionsforum bietet Raum für kontroverse Gespräche.

    Die Theologische Fakultät der Universität Leipzig wurde zu einem Schauplatz intensiver Diskussion, als das Forum „Glaube Theologie Leben“ am 11. Januar einen Thementag mit dem Titel „Schwangerschaftsabbruch“ für Studierende veranstaltete. Das Forum gibt es seit 2012, es besteht sowohl aus Dozent*innen, Mitarbeiter*innen der Universität als auch aus Studierenden. 65 Studierende aus unterschiedlichen Fakultäten nahmen nach Angaben von Organisatorin Johanna Schethauer am Thementag teil. „Die Idee für das Thema Schwangerschaftsabbrüche hatte ein Student des Forums im letzten Jahr“, erklärt Schethauer. Insgesamt fanden acht Workshops statt, welche unterschiedliche Akzente setzten.

    „Schwangerschaftsabbruch und Ethik“ etwa, oder auch „Abtreibung als Thema im Religionsunterricht“. Geleitet wurden die Kurse nicht nur von Angestellten der Universität Leipzig, sondern auch von anderen Menschen, die mit dem Thema Abtreibung in Berührung kommen, wie zum Beispiel einer Gymnasiallehrerin aus Leipzig.

    Auch zur rechtlichen Perspektive wurde ein Workshop veranstaltet. Das deutsche Strafgesetzbuch hat zunächst eine ziemlich eindeutige Meinung zum Thema Schwangerschaftsabbruch: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, so heißt es in Paragraf 218. Workshopleiter Alexander Brade ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Juristischen Fakultät. „Ich durfte den Inhalt des Workshops sehr frei gestalten, anders geht das bei diesem polarisierenden Thema glaube ich auch nicht“, sagte Brade. Einige wichtige Gesetze, die mit dem Thema in Verbindung stehen, so auch etwa Artikel zwei des Grundgesetzes auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Leben, stellte er vor und erklärte deren Bedeutung in der Debatte. Außerdem sprach er einige Paragrafen an, die auf Abtreibungen konkret eingehen, wie auch die Nummer 219a, die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch verbietet. Vielen im Kurs war der Text bekannt, vor allem durch den Fall der Allgemeinärztin Kristina Hänel aus Gießen, die auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informierte und sich deshalb im November 2017 vor Gericht verantworten musste.

    Als die Teilnehmer*innen des Kurses gegen Ende einige Fallbeispiele diskutieren, wird klar, wie viele verschiedene Perspektiven eingenommen werden können. Abtreibung streift enorm viele gesellschaftliche Bereiche, von Recht über Religion, denn es geht schließlich um Leben und Tod – das macht die Debatte emotional und extrem persönlich. Doch die Anzahl interessierter Studierenden und die Diskussionen im Workshop beweisen: Einen solchen Raum zu schaffen, indem Perspektiven ausgetauscht werden können, ist wichtiger denn je.

     

    Foto: Freerange / Chance Agrella

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